Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffkataster aufgenommen werden, sowie Gefährdungsbeurteilungen für jeden einzelnen Gefahrstoff erstellt werden.
Hier können wir Sie als Gefahrstoffbeauftragter unterstützen.