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Was wir tun...


Ihre Sicherheit ist unsere Aufgabe. Dabei legen wir für unsere Kunden nicht nur großen Wert auf die Rechtssicherheit, sondern auch auf eine wirtschaftliche Lösung. Vor allem sind wir stolz auf die gute und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden.

Wir betreuen Kunden in der Region Stuttgart, Ludwigsburg, Pforzheim, Heilbronn und dem Rhein-Neckar-Gebiet.


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Beratung

Konsultieren Sie uns bevor es zu spät ist. Auch die Arbeitsstätte kann durch psychische Belastungen negative Beanspruchungsfolgen verursachen.

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Prüfungen von Arbeitsmitteln

Was ist eine Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Wo findet man relevante Prüfbestimmungen und welche Bedeutung hat die Gefährdungsbeurteilung? Wir unterstützen und beraten Sie zu diesen Fragen gerne.

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Ihre Sicherheit ist unsere Aufgabe!

Um unser Betreuungspaket abzurunden arbeiten wir eng mit zuverlässigen Partnern aus der Region zusammen. Gerne unterstützen wir Sie auch mit unserem Netzwerk.

Arbeitsschutz und Brandschutz


Brandschutz
  • Betriebsbegehungen zum Brandschutz
  • Erstellen einer Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • überwachen den Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherer, den Unfallversicherungsträger, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
  • Brandschutzhelferausbildung
Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für sein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Was viele nicht wissen: Die in § 4 und 5 Abs. 1 und 2 ArbSchG vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung beinhaltet nicht nur eine Betrachtung der physischen Bedingungen, wie etwa die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, sondern auch psychische Belastungen bei der Arbeit. Hierbei geht es nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit einzelner Personen. Becirovic-Arbeitssicherheit unterstützt Sie auch in diesem Bereich des Arbeitsschutzes kompetent und kundenorientiert, auch ggf. in Zusammenarbeit mit ihrer zuständigen BG.

Schutz Ihrer Mitarbeitenden – Investition in den Erfolg

Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden bei der Arbeit zu gewährleisten. Um Ihrem Team ein gesundes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen, müssen Sie präventiv tätig werden. Zu den präventiven Vorkehrungen zählen unter anderem die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes oder der Maschinenschutz. Auch der sichere Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen zählen zu Präventionsmaßnahmen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) benötigt jedes Unternehmen im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Alle Leistungen kurz zusammengefasst:

„Beratung und Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit“

 

  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen inkl. Erstellung eines Begehungsprotokolls
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Risikobeurteilungen
  • sicherheitstechnische Abnahme von Maschinen und Anlagen
  • Erst – und Wiederholungsunterweisungen
  • Schulung für Sicherheitsbeauftragte (nicht Ausbildung)
  • Durchführung von Workshops z.B. Ausarbeitung vorausschauender Beurteilung unter Betrachtung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Beratung und Auswahl der PSA für die geforderten Tätigkeiten
  • Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen
  • Erstellung von Arbeitssystemanalysen
  • Beratung und Unterstützung zu allen Arbeits – und Gesundheitsschutzthemen, „über“ die Grundversorgung hinaus
  • Unterstützung auch im Unternehmermodell, damit die Rechtssicherheit bestehen bleibt